Damit die Abkommensvorteile beansprucht werden können, muss diese Option angekreuzt sein. Falls das Land, in welchem Sie Ihren Wohnsitz haben, nicht mit dem Land Ihrer Nationalität aufgrund Ihres Passes identisch ist, muss ferner eine Niederlassungsbescheinigung beigelegt werden. Als Niederlassungsbescheinigung gilt ein Dokument, welches zeigt, dass Sie an der angegebenen Adresse wohnhaft sind (z.B. die Kopie einer Identitätskarte, eines Führerausweises oder einer amtlichen Wohnsitzbescheinigung).